--> kleiner Fragebogen

 

Die Situation in vielen Arztpraxen...

Die ständig wachsende Anzahl von Verordnungen der Bundesärztekammer stellt eine zunehmende Herausforderung für die Ärzte dar.

 

Entsprechen 

 

Datensicherheit 

Zugriffsschutz 

Virenabwehr und Verschlüsselung elektronischer Daten

Brandschutz 

 

in der Praxis noch den Vorschriften?

Wie sieht die Haftpflicht in einem möglichen Schadensfall aus?

Was kann der Arzt für seine persönliche Absicherung tun?

Verordnung der Bundesärztekammer

Bereits am 09.01.1997 traf die Bundesärztekammer Festlegungen zur "Organisation des

EDV-Einsatzes in der Arztpraxis". Darin werden Vorschriften erlassen zu:

Wenn Sie diese Anordnungen, die sämtlich einzuhalten sind, im vollständigen Textumfang nachlesen wollen, klicken Sie bitte hier.